Vortragsfolien „PET/CT – Wer zahlt dafür?“

In der Anlage finden Sie die Folien zum Vortrag „PET/CT – Wer zahlt dafür?“ (Vereinigung südwestdeutscher Radiologen und Nuklearmediziner, 03.02.2012, Karlsruhe). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Verfasser, unseren Geschäftsführer Manfred Gaillard (Gaillard@online.de).
Vortrag PET-CT – Wer zahlt dafür?


10. Berliner PET/CT-Symposium am 09.05.2012

Am 09.05.2012 wird von 14 bis 18 Uhr unser 10. Berliner PET/CT-Symposium zum Thema „Therapiesteuerung in der Radioonkologie – Welche Chancen bietet die Hybridbildgebung mit PET/CT und PET/MR?“ in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt mit nationalen und internationalen Medizinern, Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern stattfinden. Ein Anmeldeformular finden Sie hier zum Download.
Anmeldeformular


G-BA-Beschlüsse zu PET(/CT) bei malignem Lymphom seit 22.12.2011 in Kraft

Nach dem kleinzelligen und nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom wird nun die 3. PET(/CT)-Indikation mit Einschränkungen in den Erstattungskatalog des gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Der lange Zeitraum von 14 Monaten zwischen Beschlussfassung des G-BA und In-Kraft-Treten ist v.a. dem Umstand geschuldet, dass erstmalig das Bundesgesundheitsministerium dem G-BA vielfältige Fragen zu seiner Entscheidungsfindung stellte, die wiederum seitens des G-BA geprüft wurden. Weitere Informationen finden Sie unter Rundschreiben.


Neuer Vorstand auf Mitgliederversammlung gewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 23.09.2011 wurde folgender Vorstand einstimmig gewählt:

Vorsitzender: Dr. med. Frank Müller, Ludwigshafen
Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Wolfgang Mohnike, Berlin
Finanzvorstand: Michael Jarnig, GE Healthcare, München
Beisitzer: Prof. Dr. med. Stefan Dresel, Berlin
  Dr. Jamshid Farahati, Bottrop
  Gert Hofmann, GE Healthcare, München

Aktuelle Informationen und die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie unter Über uns.


Versorgungsstruktur-Gesetzentwurf berücksichtigt niedergelassene Ärzte bei Evaluierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes eine Neuregelung zur Evaluierung neuer Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden aufgenommen. Während bislang solche neuen Methoden den Kliniken vorbehalten waren, die hierfür von Seiten der Kassen honoriert wurden, waren solche Studien für Niedergelassene nicht möglich, es sei denn Sie hätten ( z. B. im Fall von PET) auf ein Honorar und auf die Nuklidkostenerstattung verzichtet. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Niedergelassene (= Vertragsärzte) unter bestimmten Voraussetzungen solche Studien mit Erstattung der Untersuchungs- und Behandlungskosten durchführen können.

Auch wenn dieser Entwurf noch einen langen Weg im Gesetzgebungsverfahren zu gehen hat und viele Details noch offen sind – es ist eine gute Nachricht. Damit sind die Forderungen von BDN und PET e.V. endlich in der Politik und bei den Kassen angekommen.


Sachverständige und PET/CT-Gegnerin Frau Prof. Dr. B. Krug wegen Befangenheit abgelehnt

Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, in dem einige der bedeutendsten privaten Krankenversicherungen geschäftsansässig sind (z. B. DKV, AXA u.a.), wurde bei Rechtsstreitigkeiten betreffend die Erbringung und Abrechnung der PET/CT i.d.R. von den Gerichten Frau Prof. Dr. B. Krug als Sachverständige beauftragt, um aus Sachverständigersicht die Notwendigkeit der Leistungserbringung und korrekte Abrechnung zu beurteilen. Hierbei hat sie sich als Gegnerin der PET/CT-Diagnostik hervorgetan und regelmäßig beispielsweise die Abrechnung der Leistungsziffer 5431 GOÄ neben der Leistungsziffer 5489 GOÄ oder auch bei begründetem Mehraufwand den Ansatz des 2,5fachen Steigerungssatzes bei der Leistungsziffer 5489 GOÄ abgelehnt. In diesem Zusammenhang erstattete Frau Prof. Dr. B. Krug sogar gegen namhafte Nuklearmediziner Strafanzeige.

Aufgrund der von der Sachverständigen erstatteten Strafanzeigen ist es dem Rechtsanwalt Dr. Daniel Reinke im Auftrag von Prof. Dr. Wolfgang Mohnike gelungen, diese in einem laufenden Prozessverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Ablehnung der Sachverständigen wurde durch das Landgericht Köln bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass Frau Prof. Dr. B. Krug in absehbarer Zeit nicht mehr von den Gerichten als Sachverständige beauftragt werden wird.

Sollte es dennoch zu einer Beauftragung von Frau Prof. Dr. B. Krug kommen, besteht evtl. die Möglichkeit, diese wiederum wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.


Überbrückungsempfehlung zum Nuklidengpass endet am 30.06.2011

Im Bewertungsausschuss (ein Gremium der Selbstverwaltung von KBV und GKV-Spitzenverband) konnte keine Einigung erzielt werden, die sog. „Durchführungsempfehlung (…) zur Überbrückung des Versorgungsengpasses mit Radiopharmaka“ über den 30.06. hinaus zu verlängern.

Bitte beachten Sie, dass somit ab dem 01.07.2011 PET-Untersuchung mit 18-Fluorid zum Nachweis von Knochenmetastasen bei GKV-Patienten nicht mehr abgerechnet werden können. Bei Untersuchungen, die bis zum 30.06. durchgeführt werden, kann weiterhin die vorläufige EBM-Ziffer 88738 abgerechnet werden (500 € für PET-Untersuchung incl. Nuklidkosten). Hierbei sind allerdings die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit (gemäß §§ 12 und 70 SGB V) zu berücksichtigen. Letzteres bedeutet, dass im Extremfall Ihre KV eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen könnte, um zu prüfen, ob die Indikationsstellung zur PET nach den vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Grundsätzen erfolgte.

Der Bewertungsausschuss hat angekündigt, dass seine Empfehlung im Falle eines erneuten Nuklidengpasses kurzfristig wieder in Kraft gesetzt werden kann.

Bitte rufen Sie unseren Geschäftsführer, Herrn Manfred Gaillard, an, wenn Sie Fragen hierzu haben. Den Schriftverkehr zwischen BDN und Bewertungsausschuss zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung.


Pressemitteilung zum 9. Berliner PET/CT-Symposium

Bessere Diagnose und Therapie für Brustkrebspatientinnen - Krankenkassen, Industrieunternehmen und Nuklearmediziner beschließen gemeinsam neue Studie

Berlin, 25.05.2011. Unter den gegebenen gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen sind Krankenkassen zunehmend an einer effektiven und effizienten medizinischen Versorgungspraxis interessiert. So können nun Brustkrebspatientinnen hoffen, dass sowohl die Diagnose als auch die Therapie deutlich verbessert werden. Jährlich erkranken derzeit 57.000 Frauen in Deutschland an Brustkrebs. Die Zahlen steigen, mithin auch die Kosten für die Krankenkassen. Die Kassen TK, DAK, AOK-Bayern und die Betriebskrankenkassen von Siemens und BMW unterstützen deshalb gemeinsam mit einigen Industrieunternehmen eine Studie, die Wege aufzeigt, wie Patientinnen mit Brustkrebs (Mammakarzinom) schneller und zielgenauer therapiert werden können. Die Erfolgsaussichten einer Therapie könnten dadurch deutlich erhöht werden.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier lesen:

/Pressemitteilung zum Download


Wichtiges Urteil des Landgerichtes Bonn zur Liquidation von PET nach GOÄ

Das LG Bonn hat ein Urteil (Az: 9 O 464/09 – Urteil vom 11.04.2011) gefällt, das für zahlreiche andere Streitfälle, die derzeit mit Privatkassen anhängig sind, wichtige Aussagen beinhaltet. Eine Privatkasse hatte 25 Patienten in einer Sammelklage vertreten und forderte die Rückzahlung von nach Auffassung der Kasse falsch abgerechneten Beträgen.

Das Urteil des LG Bonn ist eindeutig: Die Gebührenziffer 3431 GOÄ ist neben den Ziffern 5488/89 abrechenbar. Der Steigerungssatz von 2,3 für die Ziffer 5489 ist zulässig.

Der beklagte Nuklearmediziner wurde in diesem Verfahren vom Berufsverband BDN unterstützt. Wir empfehlen jedem PET-Leistungserbringer das Urteil dringend zur Lektüre.

/Gerichtsurteil


9. Berliner PET/CT-Symposium am 25.05.2011

Am 25.05.2011 wird von 14 bis 18 Uhr unser nunmehr 9. Berliner PET/CT-Symposium zum Thema Molekulare Bildgebung beim Mammakarzinom mit PET/CT und PET/MRT: Realistische Wege in die Versorgungsmedizin in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt mit nationalen und internationalen Medizinern, Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern stattfinden. Ein Programm sowie das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen:

/Programm

/Anmeldeformular


Missverständnis bei der Ärzte Zeitung zum neuen G-BA-Beschluss

In der Öffentlichkeit herrscht anscheinend immer noch großer Aufklärungsbedarf. Dies belegt der am 25.10.2010 in der Ärzte Zeitung erschienene Artikel, zu dem bereits offiziell Stellung seitens des PET e.V. bezogen wurde. Eine Richtigstellung ist bei der Ärzte Zeitung in Arbeit. Bitte lesen Sie hier:

/Ärzte Zeitung 25.10.2010

/Brief des PET e.V. an den verantwortlichen Redakteur 26.10.2010

/Rundschreiben des PET e.V. 26.10.2010

/Reaktion der Ärzte Zeitung am 04.11.2010


1. weltweiter neuroendokriner Tumortag am 10.11.2010

Mit PET/CT können neuroendokrine Tumoren sicher und präzise lokalisiert werden. Hierzu findet am 10.11.2010 weltweit der 1. neuroendokrine Tumortag statt. Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:

/Informationsblatt



Neuer positiver G-BA-Beschluss am 21.10.2010

Nach der Indikation Lunge vor über 3 Jahren ist nun ein weiterer kleiner Erfolg zum Thema PET(/CT) zu verzeichnen: Trotz zurückhaltender Bewertung des IQWiG fiel die Entscheidung grundsätzlich zugunsten der PET(/CT) aus: Nach Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (in ca. 2–3 Monaten) wird die PET(/CT) zur Steuerung der Behandlungsentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen. Den genauen Pressetext sowie unser Rundschreiben können Sie hier downloaden:

/Pressemitteilung

/Rundschreiben des PET e.V.

G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – vertragsärztliche Versorgung

/Beschlusstext

/Beratungsverfahren

/Tragende Gründe

G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – stationäre Versorgung

/Beschlusstext

/Beratungsverfahren

/Tragende Gründe

G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – stationäre Versorgung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung

/Beschlusstext

/Beratungsverfahren

/Tragende Gründe





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