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Vortragsfolien „PET/CT – Wer zahlt dafür?“In der Anlage finden Sie die Folien zum Vortrag „PET/CT – Wer zahlt dafür?“ (Vereinigung südwestdeutscher Radiologen und Nuklearmediziner, 03.02.2012, Karlsruhe). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Verfasser, unseren Geschäftsführer Manfred Gaillard (Gaillard@online.de).
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| Vorsitzender: | Dr. med. Frank Müller, Ludwigshafen |
| Stellv. Vorsitzender: | Prof. Dr. med. Wolfgang Mohnike, Berlin |
| Finanzvorstand: | Michael Jarnig, GE Healthcare, München |
| Beisitzer: | Prof. Dr. med. Stefan Dresel, Berlin |
| Dr. Jamshid Farahati, Bottrop | |
| Gert Hofmann, GE Healthcare, München |
Aktuelle Informationen und die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie unter Über uns.
Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes eine Neuregelung zur Evaluierung neuer Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden aufgenommen. Während bislang solche neuen Methoden den Kliniken vorbehalten waren, die hierfür von Seiten der Kassen honoriert wurden, waren solche Studien für Niedergelassene nicht möglich, es sei denn Sie hätten ( z. B. im Fall von PET) auf ein Honorar und auf die Nuklidkostenerstattung verzichtet. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Niedergelassene (= Vertragsärzte) unter bestimmten Voraussetzungen solche Studien mit Erstattung der Untersuchungs- und Behandlungskosten durchführen können.
Auch wenn dieser Entwurf noch einen langen Weg im Gesetzgebungsverfahren zu gehen hat und viele Details noch offen sind – es ist eine gute Nachricht. Damit sind die Forderungen von BDN und PET e.V. endlich in der Politik und bei den Kassen angekommen.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, in dem einige der bedeutendsten privaten Krankenversicherungen geschäftsansässig sind (z. B. DKV, AXA u.a.), wurde bei Rechtsstreitigkeiten betreffend die Erbringung und Abrechnung der PET/CT i.d.R. von den Gerichten Frau Prof. Dr. B. Krug als Sachverständige beauftragt, um aus Sachverständigersicht die Notwendigkeit der Leistungserbringung und korrekte Abrechnung zu beurteilen. Hierbei hat sie sich als Gegnerin der PET/CT-Diagnostik hervorgetan und regelmäßig beispielsweise die Abrechnung der Leistungsziffer 5431 GOÄ neben der Leistungsziffer 5489 GOÄ oder auch bei begründetem Mehraufwand den Ansatz des 2,5fachen Steigerungssatzes bei der Leistungsziffer 5489 GOÄ abgelehnt. In diesem Zusammenhang erstattete Frau Prof. Dr. B. Krug sogar gegen namhafte Nuklearmediziner Strafanzeige.
Aufgrund der von der Sachverständigen erstatteten Strafanzeigen ist es dem Rechtsanwalt Dr. Daniel Reinke im Auftrag von Prof. Dr. Wolfgang Mohnike gelungen, diese in einem laufenden Prozessverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Ablehnung der Sachverständigen wurde durch das Landgericht Köln bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass Frau Prof. Dr. B. Krug in absehbarer Zeit nicht mehr von den Gerichten als Sachverständige beauftragt werden wird.
Sollte es dennoch zu einer Beauftragung von Frau Prof. Dr. B. Krug kommen, besteht evtl. die Möglichkeit, diese wiederum wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Im Bewertungsausschuss (ein Gremium der Selbstverwaltung von KBV und GKV-Spitzenverband) konnte keine Einigung erzielt werden, die sog. „Durchführungsempfehlung (…) zur Überbrückung des Versorgungsengpasses mit Radiopharmaka“ über den 30.06. hinaus zu verlängern.
Bitte beachten Sie, dass somit ab dem 01.07.2011 PET-Untersuchung mit 18-Fluorid zum Nachweis von Knochenmetastasen bei GKV-Patienten nicht mehr abgerechnet werden können. Bei Untersuchungen, die bis zum 30.06. durchgeführt werden, kann weiterhin die vorläufige EBM-Ziffer 88738 abgerechnet werden (500 € für PET-Untersuchung incl. Nuklidkosten). Hierbei sind allerdings die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit (gemäß §§ 12 und 70 SGB V) zu berücksichtigen. Letzteres bedeutet, dass im Extremfall Ihre KV eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen könnte, um zu prüfen, ob die Indikationsstellung zur PET nach den vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Grundsätzen erfolgte.
Der Bewertungsausschuss hat angekündigt, dass seine Empfehlung im Falle eines erneuten Nuklidengpasses kurzfristig wieder in Kraft gesetzt werden kann.
Bitte rufen Sie unseren Geschäftsführer, Herrn Manfred Gaillard, an, wenn Sie Fragen hierzu haben. Den Schriftverkehr zwischen BDN und Bewertungsausschuss zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung.
Das LG Bonn hat ein Urteil (Az: 9 O 464/09 – Urteil vom 11.04.2011) gefällt, das für zahlreiche andere Streitfälle, die derzeit mit Privatkassen anhängig sind, wichtige Aussagen beinhaltet. Eine Privatkasse hatte 25 Patienten in einer Sammelklage vertreten und forderte die Rückzahlung von nach Auffassung der Kasse falsch abgerechneten Beträgen.
Das Urteil des LG Bonn ist eindeutig: Die Gebührenziffer 3431 GOÄ ist neben den Ziffern 5488/89 abrechenbar. Der Steigerungssatz von 2,3 für die Ziffer 5489 ist zulässig.
Der beklagte Nuklearmediziner wurde in diesem Verfahren vom Berufsverband BDN unterstützt. Wir empfehlen jedem PET-Leistungserbringer das Urteil dringend zur Lektüre.
Gerichtsurteil
Am 25.05.2011 wird von 14 bis 18 Uhr unser nunmehr 9. Berliner PET/CT-Symposium zum Thema Molekulare Bildgebung beim Mammakarzinom mit PET/CT und PET/MRT: Realistische Wege in die Versorgungsmedizin in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt mit nationalen und internationalen Medizinern, Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern stattfinden. Ein Programm sowie das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen:
Programm
Anmeldeformular
G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – vertragsärztliche Versorgung
G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – stationäre Versorgung
G-BA 21.10.2010: PET bei malignen Lymphomen – stationäre Versorgung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung